Dürfen geeichte Waagen in Grain wiegen?

Die alte Einheit Grain erfreut sich aufgrund der Verwendung für Munition (Pulver) einer neuen Beliebtheit.

Frage: Dürfen geeichte („konformitätsbewertete“) Waagen in Grain wiegen?

Antwort: Unser Auffassung nach ist das nicht vorgesehen. Geeichte Waagen müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/31/EU entsprechen. Zu den Masseneinheiten steht in Anhang I der Richtlinie folgendes:

1.   Masseneinheiten

Es gelten die gesetzlichen Masseneinheiten im Sinn der Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen (1).

Gemäß diesen Bestimmungen sind folgende Einheiten zulässig:

a) SI-Einheiten: Kilogramm, Mikrogramm, Milligramm, Gramm, Tonne;

b) britische Einheit: Troy Ounce, für die Wägung von Edelmetallen;

c) andere Einheit: metrisches Karat für die Wägung von Edelsteinen

Die Verwendung von Grain ist demnach nicht zulässig.

Die erwähnte Richtline 80/181/EWG finden Sie hier (konsolidierter Text).

Für Deutschland enthält die Wikipedia-Seite zum Einheiten- und Zeitgesetz  weitere Informationen und eine übersichtliche Liste der gesetzlichen Einheiten.

Nacheichung von Waagen in Luxemburg: neue Gebühren seit Mai 2018

Nacheichung von Waagen in Luxemburg

Die Nacheichung von Waagen in Luxemburg wird durch den Service de Métrologie Légale (ILNAS) durchgeführt. Private Anbieter können die Waagen zwar überprüfen und ggf. justieren oder reparieren, aber nicht die Nacheichung vornehmen.

Es gibt in Luxemburg keine feste Eichgültigkeitsdauer, vielmehr werden jedes Jahr die Waagen in einem Drittel des Landes nachgeeicht (siehe „Tournées de vérifications“).

Gebühren für die Nacheichung

Die Tabelle zeigt die Gebühren für nichtselbsttätige Waagen seit Anfang Mai 2018 im Vergleich zu den vorher gültigen Gebühren:

HöchstlastEinzelabnahme1Periodische Nacheichung
bis 50 kg96,00 €5,00 €48,00 €0 €
51 kg bis 500kg110,00 €10,00 €55,00 €5,00 €
501 kg bis 5000 kg242,00 €12,50 €121,00 €6,20 €
darüber hinaus pro t10,00 €1,00 €5,00 €0,50 €

1 Dienstleistungen für ein neues Gerät, ein repariertes Gerät oder ein Gerät, das nur eine Überprüfung / Intervention erfordert.

Quellen:

Zum Verständnis: Die Ersteichung erfolgt üblicherweise durch den Waagen-Hersteller. Der Käufer muss somit normalerweise nur die Kosten für die periodische Nacheichung tragen (rechte Spalte). Eine Einzelabnahme (im Originaltext „Vérification intervention unique“) ist aber erforderlich, wenn die Waage bei der periodischen Nacheichung zunächst nicht konform war und (nach einer Reparatur) ein weiterer Versuch zur Nacheichung vorgenommen wird.

Beispiel 1: Nacheichung einer konformen Waage

Sie verwenden eine Waage mit einer Höchstlast von weniger als 51 kg, wie sie z.B. zum Verkauf von Obst und Gemüse nach Gewicht auf Märkten und in Supermärkten eingesetzt wird. Der Service de Métrologie Légale kommt zur Nacheichung vorbei und stellt keine Auffälligkeiten fest.

  • Kosten vor Mai 2018: 0 €.
  • Aktuelle Kosten: 48 €.

Beispiel 2: Nacheichung einer nicht-konformen Waage

Gleiches Szenario wie im obigen Beispiel, allerdings stellt der Service de Métrologie Légale diesmal fest, dass die Waage die Eichfehlergrenzen nicht mehr einhält und daher nicht nachgeeicht werden kann. Sie lassen Ihre Waage reparieren, danach wird diese erfolgreich durch den Service de Métrologie Légale nachgeeicht.

  • Kosten vor Mai 2018: 5 €.
  • Aktuelle Kosten: 48 € + 96 € = 144 € (ein Anstieg um 2780 %).

Möglichkeiten zur Kostenminimierung für Besitzer geeichter Waagen

Zunächst sollten Sie klären, ob Sie zur Verwendung geeichter Waagen gesetzlich verpflichtet sind (siehe z.B.: Benötige ich eine geeichte Waage?).  Falls Sie geeichte Waagen nur für interne Zwecke einsetzen, um z.B. den Anforderungen Ihres Qualitätsmanagementsystems zu genügen, könnte es günstiger sein, einen privaten Kalibrierdienst mit der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Waagen zu beauftragen.

Auch wenn Sie zwingend eine geeichte Waage benötigen, ist es vorteilhaft, wenn Ihre Waage bei der Nacheichung durch den Service de Métrologie Légale in Ordnung ist. Die neuen Gebühren für die reguläre Nacheichung können Sie so zwar nicht vermeiden, wohl aber die teure Einzelabnahme nach einer Reparatur. Sie können auch hierzu auf die regelmäßige Überprüfung durch einen privaten  Anbieter zurückgreifen oder die Waage selber mit Gewichtstücken kontrollieren. Zu der zweiten Option muss allerdings gesagt werden, dass der Service de Métrologie Légale seit einiger Zeit keine Eichgewichte mehr überprüft, so dass Sie auch hierzu auf private Anbieter angewiesen sind (z.B. Kern in Deutschland).

Ist Ihre alte Waage bereits bei der Nacheichung durchgefallen, müssen Sie sich überlegen, ob eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll ist: zu den Reparaturkosten kommen noch die hohen Kosten für die Einzelabnahme hinzu. Würden Sie hingegen eine neue, bereits durch den Hersteller für die Verwendung in Luxemburg erstgeeichte Waage kaufen, müssten Sie diese üblicherweise nicht erneut durch den Service de Métrologie Légale überprüfen lassen.

Ist eine neue Waage bei der Nacheichung durchgefallen, ergibt sich eine schwierige Situation: Würde diese von Ihrem Händler (oder dem Hersteller) im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bzw. der Garantie repariert werden, muss danach dennoch eine Einzelabnahme durch den Service de Métrologie Légale erfolgen. Die Rechnung hierfür würden Sie erhalten, ob eine Erstattung durch den Händler oder Hersteller möglich ist, sollte möglichst schon vor dem Waagen-Kauf geklärt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Schweiz: 46 Prozent der kontrollierten Geschäfte wiegen falsch

Im Jahr 2014 hat der Schweizerische Eichdienst laut einer aktuellen Pressemitteilung Testkäufe in rund 450 Geschäften in der ganzen Schweiz durchgeführt. Hierbei wurde kontrolliert, „ob den Kundinnen und Kunden auch im Offenverkauf die Ware nach der Nettomenge, also ohne das Gewicht des Verpackungsmaterials, verkauft wird“. In über 46 Prozent der kontrollierten Geschäfte war dies nicht der Fall, hier wurde das Verpackungsmaterial mitgewogen.

Auch in Deutschland wird das Mitwiegen des Verpackungsmaterials bei Kontrollen der Eichämter häufig beanstandet. Weitere Informationen und nützliche Tipps zu rechtskonformen Verwendung Ihrer preisrechnenden Waage finden Sie auf waage-geeicht.de: Kein brutto für netto – so wiegen Sie als Händler richtig.