Die Medica 2019, die weltweit größte Medizinmesse, findet derzeit bis zum 21. November in Düsseldorf statt. Unter den mehr als 5000 Ausstellern finden Sie die folgenden Waagenhersteller (in alphabetischer Reihenfolge):
Die Ergebnisse waren erschreckend: 79,7/80,5 und 81,3 kg.
Das ist einerseits nicht überraschend, andererseits aber auch nicht unbedingt schlimm.
Warum Personenwaagen das falsche Gewicht anzeigen
Personenwaagen für den Hausgebrauch unterliegen keinen Vorschriften über die zulässigen Abweichungen vom tatsächlichen Gewicht. Bei geeichten Personenwaagen sieht dies anders aus, denn diese müssen die sogenannten Verkehrsfehlergrenzen einhalten.
Die hochwertigere Messtechnik solcher Waagen hat allerdings einen stolzen Preis: Bei den geeichten Personenwaagen in unserem Shop handelt es sich noch um vergleichsweise günstige Modelle, dennoch kosten die Waagen über 400€ (netto). Teurere Waagen findet man z.B. bei bekannten Herstellern wie Detecto und Seca.
Wer auf sein Gewicht achtet, interessiert sich in erster Linie für die relative Veränderung. Es geht also eher darum, ob man zu- oder abnimmt und weniger darum, ob man 79,7 kg oder 80,5 kg wiegt.
Wie man seine Personenwaage als Privatperson testen kann
Vergleich mit anderen Waagen
Damit der Vergleich mit anderen Waagen aussagekräftig ist, sollten diese entweder geeicht sein oder es sollte ein Kalibrierschein vorliegen, so dass die Messunsicherheit bekannt ist.
Waagen in Arztpraxen und Krankenhäusern müssen in Deutschland geeicht sein. Selbst wenn man Zugang zu so einer Waage hat, müsste man die eigene Waage mitbringen, damit der Vergleich unter den gleichen Bedingungen stattfindet. Sowohl die Veränderung des Körpergewichts im Laufe des Tages als auch unterschiedliche Umgebungsbedingungen können den Test sonst beeinflussen.
Diese Testmethode ist daher für die meisten Menschen nicht praktikabel.
Test mit Prüfgewichten
Der Autor des oben verlinkten Artikels hat sich letztendlich 10 kg Zucker zum Testen der Waage gekauft. Man kann vermuten, dass dies eher aus humoristischen Gründen erfolgte.
Prinzipiell war er aber auf dem richtigen Weg. Eichämter und Kalibrierdienste benutzen keine Lebensmittelpackungen, sondern Prüfgewichte bestimmter Genauigkeitsklassen.
Wenn Sie uns zustimmen, dass vor allem die relative Gewichtsveränderung wichtig ist, können Sie Ihre Waage recht einfach testen: Sie müssen sich nur mehrfach hintereinander wiegen. Je näher die Werte aneinander liegen, desto mehr Vertrauen können Sie in Ihre Waage haben.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Waage immer exakt die gleichen Werte anzeigt: Lange vor den Autoherstellern haben manche Waagenhersteller eine Funktion eingebaut, die solche Testsituation erkennt und das letzte Ergebnis einfach wiederholt. Hier kann es helfen, bei manchen Tests einen leichten Gegenstand mit auf die Waage zu nehmen, wie dieses Video zeigt:
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das neue Mess- und Eichgesetz in vollem Umfang. Damit sind Verwender neuer oder erneuerter geeichter Waagen erstmals verpflichtet, diese der zuständigen Behörde zu melden:
§ 32 Anzeigepflicht
(1) Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen. […]
Hinweis: Eine Anzeigepflicht besteht nur für geeichte Waagen, die Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften verwenden. Wenn Sie freiwillig eine geeichte Waage einsetzen, dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet sind, sind Sie nicht von der Anzeigepflicht betroffen. Ebenfalls nicht anzuzeigen sind Gewichtsstücke und Zusatzeinrichtungen.
Die notwendigen Angaben zu der Waage haben wir dem Typenschild entnommen:
Geräteart
Die Geräteart wird anhand der Genauigkeitsklasse und der Höchstlast ausgewählt. Die Genauigkeitsklasse ist auf dem Typenschild in einem Oval angegeben (III), die Höchstlast steht hinter „Max“ (200kg).
Entsprechend muss „Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast zwischen 60 kg und 3000 kg“ ausgewählt werden.
Hersteller
Als Hersteller wird auf dem Typenschild die „KERN & Sohn GmbH“ genannt.
Typbezeichnung
Die Typbezeichnung dieser Waage ist „MPS 200K100PM“.
Jahr der Kennzeichnung
Hierbei handelt es sich um das Jahr der Ersteichung, welches auf Waagen als zweistellige Zahl hinter dem CE-Zeichen angegeben wird. Da diese geeichte Personenwaage auch ein Medizinprodukt ist, sind zwei CE-Zeichen mit Angabe der entsprechenden EG-Richtlinie vorhanden. Wir interessieren uns für die Waagen-Richtlinie 2009/23/EG. Das Jahr der Kennzeichnung ist demnach „15“ (für 2015):
Messgeräteliste vorhanden
Wer mehr als ein Messgerät der gleichen Geräteart verwendet und nicht für jedes Gerät eine einzelne Anzeige abgeben möchte, kann diesen Punkt auswählen. In diesem Fall muss nur das erste Messgerät einer Messgeräteart gemeldet werden, dafür muss aber eine komplette Liste der Messgeräte vorgehalten werden, die der zuständigen Behörde auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden kann (weitere Infos siehe Infoblatt auf eichamt.de).
Damit ist der wägetechnische Teil des Formulars ausgefüllt. In den weiteren Formularfeldern wird die Anschrift des Verwenders eingetragen.
Nach Eingang der Anmeldung sollten Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Diese könnten Sie ausdrucken und bei der geeichten Waage aufbewahren, um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu der Neuregelung des Mess- und Eichwesens in Deutschland finden Sie auch auf folgenden Seiten: